Arbeitsstelle in Singapur und die nicht verheiratete Lebensgefährtin kommt dauerhaft mit?
Immer wieder in der täglichen Beratungspraxis werden wir mit diesem Sachverhalt konfrontiert: der Anfrager hat eine Arbeitsstelle in Singapur angenommen und möchte seine Freundin mitbringen.
Hier tut sich unvermutet ein aus deutscher Sicht ungewohnter Einblick in eine fremde Rechtsordnung auf, die zahlreiche Schlüsse nicht nur auf die gesellschaftlichen Verhältnisse in Asien …
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http://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitsstelle-in-singapur-und-die-nicht-verheiratete-lebensgefaehrtin-kommt-dauerhaft-mit-stand_064554.html
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